12.02.2007, 13:37
Zitat:Original von man-in-white
Zitat:Was sie mit ihrer Rechtsabteilung erreichen wollen, ist mir noch nicht ganz klar.Ist doch klar.
Da die Rückrufaktion nicht durchgeführt wird wollen sie sich absichern, falls es zu einem Unfall aufgrund des Lenkradschlosses kommt.
Frank
wenn ich mit dem Fahrzeug wieder fahren will brauch ich sowieso eine durchgeführte Rückrufaktion, da mir sonst das KVR den Wagen stilllegt. Also muss ich dann zu einem anderen Händler der ja dann auch im Unfallschaden haften würde. Somit sind die soch eh aus dem schneider
Servus, Pfüat Gott und auf Wiederseh'n