12.02.2007, 12:39
Empfehlung:
Punkt 1: Bezahlen aber mit schriftlichem Vorbehalt und selbst Anwalt aufsuchen.
Beide Steuergeräte mitnehmen (gehören ja dann dir) und untersuchen lassen.
Punkt 1: Bezahlen aber mit schriftlichem Vorbehalt und selbst Anwalt aufsuchen.
Beide Steuergeräte mitnehmen (gehören ja dann dir) und untersuchen lassen.