12.02.2007, 12:20
Nach dem Gespräch mit dem Geschäftsführer stehen uns folgende Möglichkeiten zur Wahl:
1. Bezahlen
2. Nicht bezahlen. Dann bauen sie wieder alles aus, müssen dies dem KVR melden (Keine Rückrufaktion erfolgt) und werden den Fall der Rechtsabteilung übergeben.
Der 2. Punkt bedeutet natürlich wieder erheblichen Mehraufwand, da ich das Auto dann nochmal zu einem anderen Händler bringen muss und nicht weiß ob das Auto mit dem alten Steuergerät noch fährt. Was sie mit ihrer Rechtsabteilung erreichen wollen, ist mir noch nicht ganz klar.
Auto steht noch dort, um nochmal in Ruhe darüber nachzudenken. Denke aber das es, schon rein aus Prinzip, auf 2. hinausläuft.
Gruß Falko
1. Bezahlen
2. Nicht bezahlen. Dann bauen sie wieder alles aus, müssen dies dem KVR melden (Keine Rückrufaktion erfolgt) und werden den Fall der Rechtsabteilung übergeben.
Der 2. Punkt bedeutet natürlich wieder erheblichen Mehraufwand, da ich das Auto dann nochmal zu einem anderen Händler bringen muss und nicht weiß ob das Auto mit dem alten Steuergerät noch fährt. Was sie mit ihrer Rechtsabteilung erreichen wollen, ist mir noch nicht ganz klar.
Auto steht noch dort, um nochmal in Ruhe darüber nachzudenken. Denke aber das es, schon rein aus Prinzip, auf 2. hinausläuft.
Gruß Falko
Servus, Pfüat Gott und auf Wiederseh'n