03.02.2007, 17:16
Hi,
also, wenn Du das Fahrzeug unfallfrei gekauft hast, dann hast Du ein Anrecht auf Fahrzeug rücknahme. Es handelt sich hier um eine grobve Täuschung, damit hat der Händler üble Karten. Unbedingt zum Anwalt. Alles andere hilft hier nicht!
Beste Grüße
André
also, wenn Du das Fahrzeug unfallfrei gekauft hast, dann hast Du ein Anrecht auf Fahrzeug rücknahme. Es handelt sich hier um eine grobve Täuschung, damit hat der Händler üble Karten. Unbedingt zum Anwalt. Alles andere hilft hier nicht!
Beste Grüße
André