03.02.2007, 04:14
Als Abzug musst du mit 0,67 % des Kaufpreises pro gefahrene 1000 km rechnen. Bevor du einen Anwalt einschaltest, probier es erst noch mal selbst schriftlich. Rechne dir den Abzug aus, und fordere den Händler auf, den Wagen gegen den errechneten Betrag zurückzunehmen. Setze ihm dazu eine Frist von 1 Woche und gib ihm zu verstehen, dass du nach Ablauf der Frist Klage einreichen wirst. Lass dich ansonsten auf keine Diskussionen mehr ein, vor allem nicht ohne Zeugen. Als Zeitrahmen für das ganze Verfahren musst du mit ca. einem 3/4 bis 1 Jahr rechnen.
Während des Verfahrens würde ich den Mustang abmelden und nicht mehr bewegen. Aber nicht einfach irgendwo im Garten abstellen, sondern weiterhin so behandeln, als wäre der Wagen dein Eigentum. Ansonsten besteht nämlich die Gefahr, dass du die Verschlechterung der Sache verantworten musst und evtl. Schadensersatzansprüche auf dich zukommen.
Während des Verfahrens würde ich den Mustang abmelden und nicht mehr bewegen. Aber nicht einfach irgendwo im Garten abstellen, sondern weiterhin so behandeln, als wäre der Wagen dein Eigentum. Ansonsten besteht nämlich die Gefahr, dass du die Verschlechterung der Sache verantworten musst und evtl. Schadensersatzansprüche auf dich zukommen.
Gruß, Midnight-Cruiser