23.01.2007, 17:51
Erstens:
1. Deckungszusage der RSV einholen
2. Antrag an das Gericht durch einen vom Gericht zu bestellendenSV festzustellen, daß ein Mangel vorliegt und Frage, wie ist der abzustellen und falls nicht, schränkt er die Gebrauchstauglichkeit so wesentlich ein, daß der Vertrag zurück abgewickelt werden kann, oder wie hoch ist der Minderungsbetrag.
3. Vorschußanforderung Gericht für Kostem des SV
4. RSV zahlt den Vorschuß
5. Gericht schickt Akte an SV
6. SV macht Termin
7. Fahrzeug wird dort vorgeführt
8. SV macht Gutachten
9. Händler wird aufgefordert zurückzunehmen oder Minderung zu zahlen, wenn nix passiert
10. Klage über RSV
Zweitens:
Ja, daß mit dem leichten Hochdrücken ist immer so
Drittens:
Ja ich führe die Verfahren wenn ihr wollt.und hole die Deckungszusage der RSV ein.
Gruß der Anwalt
1. Deckungszusage der RSV einholen
2. Antrag an das Gericht durch einen vom Gericht zu bestellendenSV festzustellen, daß ein Mangel vorliegt und Frage, wie ist der abzustellen und falls nicht, schränkt er die Gebrauchstauglichkeit so wesentlich ein, daß der Vertrag zurück abgewickelt werden kann, oder wie hoch ist der Minderungsbetrag.
3. Vorschußanforderung Gericht für Kostem des SV
4. RSV zahlt den Vorschuß
5. Gericht schickt Akte an SV
6. SV macht Termin
7. Fahrzeug wird dort vorgeführt
8. SV macht Gutachten
9. Händler wird aufgefordert zurückzunehmen oder Minderung zu zahlen, wenn nix passiert
10. Klage über RSV
Zweitens:
Ja, daß mit dem leichten Hochdrücken ist immer so
Drittens:
Ja ich führe die Verfahren wenn ihr wollt.und hole die Deckungszusage der RSV ein.
Gruß der Anwalt