23.01.2007, 15:30
Zitat:Original von stefan1964
Zitat:Original von Klausx
Was müssen wir machen um de Angelegenheit mal etwas nachdruck zu verleihen? Brauchen wir da son ein Gutachten, wenn ja, wer macht das ? Ich kene einen KFZ-Sachverständigen da könnte ich mal nachfragen ob der sowas erstellt, dann bräuchte man einen Rechtsanwalt, übernimmt sowas die KFZ-Rechtsschutz ? Wir haben hier doch einen RA, vielleicht könnte er dazu mal was schreiben? Wäre natürlich schön, wenn sich einige in dem Punkt zusammenschließen Einigkeit macht stark oder so ähnlich.
Gruß Klaus
Hallo Klaus,
Rechtschutz übernimmt das.
Beweissicherungsgutachten muss von Sachverständigen, der bei Gericht anerkannt wird, gemacht werden.
Also: Frag deinen Bekannten doch mal, ob er das machen kann. Dann sollten wir das Gutachten gemeinsam nutzen und zahlen (geht das, ein Gutachen für mehrere Fzg.?).
Wenn keiner den Anfang macht wird das nix.
Das ist ein Privatgutachten, kostet nur Geld und hat bei Gericht Keinen Bestand.
BEWEISSICHRUNGSVERFAHREN MIT RECHTSCHUTZ
heißt das Zauberwort.