22.01.2007, 17:13
Zitat:Original von Klausx
...............
Also habe ich hier ein Auto gekauft welches mit 290 angegeben ist und ich das auch hier fahren darf ohne mich strafbar zu machen, ergo dürfen bei diesen Geschwindigkeiten auch keine konstruktionsbedingten Mängel auftauchen .... vielleicht könnte sich an dieser Stelle Masseratimerlin mal äussern, wie sowas die rechtliche Logik sieht ?
.....
Bis dann Klausx
Da hast Du Recht, dies ist möglicherweise ein Grund für eine Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder zweifelsfrei für eine Minderung des Kaufpreises.
Wie hoch diese jedoch nach einem Sachverständigengutachten ausfällt, wage ich nicht zu schätzen, glaube jedoch, diese wird nicht zu hoch sein, weil die Gebrauchstauglichkeit nur marginal eingeschränkt ist.
Eins wundert mich jedoch:
Es läuft doch schon ein Verfahren von slotcar. Warum sagt er nicht, wie der Stand ist ?
Gruß Edgar