19.01.2007, 23:52
Hallo
es kommt darauf an ob es 2 Preise gibt 1. Neupreis und als Alternative einen 2. Preis
(Austausch) für ein Gerät bei dessen Lieferung die Rückgabe des "Altteils" Voraussetzung ist. Solltes Du nun ein AT Gerät eingebaut bekommen haben so ist es vom Lieferanten ein
Entgegenommen Dir das Altgerät auszuhändigen (wofür er selbstverständlich einen Pfand erheben kann) .
Heinz
es kommt darauf an ob es 2 Preise gibt 1. Neupreis und als Alternative einen 2. Preis
(Austausch) für ein Gerät bei dessen Lieferung die Rückgabe des "Altteils" Voraussetzung ist. Solltes Du nun ein AT Gerät eingebaut bekommen haben so ist es vom Lieferanten ein
Entgegenommen Dir das Altgerät auszuhändigen (wofür er selbstverständlich einen Pfand erheben kann) .
Heinz