18.01.2007, 09:57
Hallo Tom!
Meine Ausführungen waren eher generell.
Wenn Du als Kunde eine "strittige" Rechnung unter Vorbehalt bezahlst, um so an Dein
Auto zu kommen, steht die der Rechtsweg offen. Selbstverständlich auch der Werkstatt.
Aber die Chance letztendlich an das Geld zu kommen (und darum geht es) sind nach
einem Urteisspruch für den Besitzter des Fahrzeuges unvergleichbar höher als umgekehrt.
Gruß Heinz
Meine Ausführungen waren eher generell.
Wenn Du als Kunde eine "strittige" Rechnung unter Vorbehalt bezahlst, um so an Dein
Auto zu kommen, steht die der Rechtsweg offen. Selbstverständlich auch der Werkstatt.
Aber die Chance letztendlich an das Geld zu kommen (und darum geht es) sind nach
einem Urteisspruch für den Besitzter des Fahrzeuges unvergleichbar höher als umgekehrt.
Gruß Heinz