17.01.2007, 23:35
Zitat:Original von C53hallo heinz,da hast du recht,sehe das auch so meine das auch nur wenn mich eine werkstatt abziehen würde,oder die hätten einen fehler gemacht und ich müste dafür zahlen ,gruss dirk
hallo
versucht Euch doch bitte mal in die Lage der Werkstätten und deren Besitzer zu versetzten !!!
Da kommt ein Kunde der sein Fahrzeug reparieren läßt und aus welchen Gründen auch immer --- er verweigert die Zahlung.
Wenn es nun so wäre wie viele von Euch es gern hätten so würde der Werkstattbesitzer
bis zum St. Nimmerleinstag hinter seinem Geld herlaufen denn er hat keinerlei Recht an dem Fahrzeug, den eingebauten Teilen und schon garnicht am Arbeitslohn.
Wie soll das anders als nach der momentanen Rechtslage geklärt werden.
Geht bitte nicht davon aus das alle Fahrzeugbesitzer die gleiche Gesinnung haben wie die
meisten von Euch.
Viele Grüße Heinz