17.01.2007, 15:24
Zitat:Original von Midnight-Cruiser
Die Werkstatt hat direktes Pfandrecht - nicht erst, nachdem alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind. Wenn du dein Auto in die Werkstatt bringst und es abends abholen, aber nicht bezahlen willst, darf sie den Wagen direkt einbehalten.
Ich lag falsch! Du hast recht! Ich hatte Pfandrecht mit Pfandveräußerungsrecht gleichgesetzt. Und das hat der Gläubiger frühstens nach einem Monat.