17.01.2007, 15:10
Die Werkstatt hat selbstverständlich das Zurückbehaltungsrecht (Pfandrecht erst nachdem die Rechtsmittel erschöpft sind).
Ich zitiere mich jetzt mal selbst:
Streche den ersten Teilsatz.
Ich zitiere mich jetzt mal selbst:
Zitat:P.S.: So Du Rechtsschutz hast, würde ich ernsthaft über einen Anwalt nachdenken.
Streche den ersten Teilsatz.