15.01.2007, 16:59
@ coolchevy
Für mich ist auch eine Rückrufaktion nichts anderes als eine Reparatur, was sonst?
Und wenn es beim ersten Mal nicht hinhaut, dann eben beim zweiten Mal, ab dann habe ich bei wiederum fehlgeschlagenem Reparaturversuch die Möglichkeiten wie im Autobild-Kurzartikel angedeutet.
Ob der Mist, der einem von der Vertragswerkstätte geliefert wird und den ich als Kunde nicht akzeptieren muß, nun vom armen GM-Partner oder von GM hintenrum selbst finanziell übernommen wird, das ist mir herzlich egal.
Mein Ansprechpartner ist der Händler bzw.die Werkstatt, die den Mist eingebaut, aufgespielt oder was auch sonst immer verpfuscht haben, und das ist derjenige, von dem ich mir im Falle einer nicht-gütlichen Einigung mein Geld, das ich für die Abholung meines Wagens gezwungenerweise hingelegt habe, zurückhole, Gerichts- und Anwaltskosten inklusive.
Für mich ist auch eine Rückrufaktion nichts anderes als eine Reparatur, was sonst?
Und wenn es beim ersten Mal nicht hinhaut, dann eben beim zweiten Mal, ab dann habe ich bei wiederum fehlgeschlagenem Reparaturversuch die Möglichkeiten wie im Autobild-Kurzartikel angedeutet.
Ob der Mist, der einem von der Vertragswerkstätte geliefert wird und den ich als Kunde nicht akzeptieren muß, nun vom armen GM-Partner oder von GM hintenrum selbst finanziell übernommen wird, das ist mir herzlich egal.
Mein Ansprechpartner ist der Händler bzw.die Werkstatt, die den Mist eingebaut, aufgespielt oder was auch sonst immer verpfuscht haben, und das ist derjenige, von dem ich mir im Falle einer nicht-gütlichen Einigung mein Geld, das ich für die Abholung meines Wagens gezwungenerweise hingelegt habe, zurückhole, Gerichts- und Anwaltskosten inklusive.