15.01.2007, 11:35
Zitat:Original von esquire
@ coolchevy
Also die Angelegenheit von wegen "muß der Händler dir vor Gericht beweisen" möchte ich lieber nicht vor Gericht durchfechten - in meinem C5-Servicebuch steht ausdrücklich, daß bei jedweder Veränderung jeglicher Garantieanspruch erlischt, egal, welcher Fehler wie, wo und warum auch immer aufgetreten ist.
Was den von dir geschilderten Fall betrifft, so blicke ich nicht ganz durch, ich dachte, auf durchgeführte Reparaturen besteht ein Gewährleistungsanspruch von einem Jahr???
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das mag schon sein das da drin steht ist aber wie mir eindeutig versichert wurde vom Rechtsschutz nicht Rechtsprechung ! Klar das sich da eine jede Werkstätt gleich drauf beziehen will. Ich kenne Fälle wo eine schlagende Kardanwelle nicht auf Garantie getauscht werden wollte nur weil eine andere Auspuffanlage drauf war, hat ja voll was miteinander zu tun.................
Wegen dem 1 Jahr, das ist schwer zu beurteilen, das war ja keine in Auftrag gegebene Reparatur sondern eine Rückrufaktion von GM. Ob das dann auch gilt?
Jedenfalls will ja nicht die Werkstatt es nicht tauschen sondern GM es der Werkstätte nicht mehr rückvergüten auf Berufung das die Rückrufaktion schon zweimal in Anspruch genommen worden ist. Na super, deswegen bewegt sie sich aber immer noch nicht und das Schloss ist immer noch eingerastet!
Jetzt müssen wir uns mit GM anlegen?
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CCRP Austria, Bundesstrasse 100, 8402 Werndorf
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