14.12.2002, 17:42
Nur mal eben aus juristischer Sicht:
Der Vertrag am Telefon ist rechtsgültig! Angebot und Annahme, - mehr braucht es dazu nicht. Blauäugig ist allenfalls der Käufer, der einen Preis vereinbart, ohne das Auto gesehen zu haben.
Das Problem ist dann nur meistens die Beweisführung, wenn kein Zeuge dabei war.
Tip: Mit Einverständnis des Vertragsparteners am Telefon den Anrufbeantworter zur Aufzeichnung einschalten.
Mit advokatischem Gruß
Tripower
Der Vertrag am Telefon ist rechtsgültig! Angebot und Annahme, - mehr braucht es dazu nicht. Blauäugig ist allenfalls der Käufer, der einen Preis vereinbart, ohne das Auto gesehen zu haben.
Das Problem ist dann nur meistens die Beweisführung, wenn kein Zeuge dabei war.
Tip: Mit Einverständnis des Vertragsparteners am Telefon den Anrufbeantworter zur Aufzeichnung einschalten.
Mit advokatischem Gruß
Tripower