15.01.2007, 01:32
Zitat:Original von esquire
Was den von dir geschilderten Fall betrifft, so blicke ich nicht ganz durch, ich dachte, auf durchgeführte Reparaturen besteht ein Gewährleistungsanspruch von einem Jahr???
Das habe ich nicht gewusst. Danke für den Hinweis. Werde das auch noch als Argument am Dienstag beim Geschäftsführer erwähnen.
Servus, Pfüat Gott und auf Wiederseh'n