14.01.2007, 14:05
Das sehe ich genauso. Du hast keinen Auftrag gegeben für:
(1) die 9 Stündige Fehlersuche
(2) das neue Steuergerät
Nix zahlen! Wagen abholen und zum nächsten Tuner fahren!
Was den Leihwagen angeht: Er steht Dir nicht zu. Aber - ich würde den nur für die Dauer der Rückrufaktion zahlen, d.h. Zeitangabe von GM holen (z.B. 1 Tag) - wenn die Werkstatt länger braucht kann das eigentlich nicht Dein Problem sein.
P.S.: So Du Rechtsschutz hast, würde ich ernsthaft über einen Anwalt nachdenken.
(1) die 9 Stündige Fehlersuche
(2) das neue Steuergerät
Nix zahlen! Wagen abholen und zum nächsten Tuner fahren!
Was den Leihwagen angeht: Er steht Dir nicht zu. Aber - ich würde den nur für die Dauer der Rückrufaktion zahlen, d.h. Zeitangabe von GM holen (z.B. 1 Tag) - wenn die Werkstatt länger braucht kann das eigentlich nicht Dein Problem sein.
P.S.: So Du Rechtsschutz hast, würde ich ernsthaft über einen Anwalt nachdenken.