06.01.2007, 17:45
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde kann jederzeit Ausnahmegenehmigungen von der StVZO und StVO für bestimmte Fahrzeuge oder Personen erteilen.
Möglich ist also grundsätzlich alles. Man muss es halt nur durchbekommen.
Meint Johannes mit roten Rückleuchten an einer 2006er C6 hinten, und das LEGAL + ohne Tricks.
Möglich ist also grundsätzlich alles. Man muss es halt nur durchbekommen.
Meint Johannes mit roten Rückleuchten an einer 2006er C6 hinten, und das LEGAL + ohne Tricks.