31.12.2006, 16:31
Zitat:Original von UncleRobb
Ich bin zwar kein Cabriofahrer, möchte aber trotzdem meinen Senf dazugeben.
Ich denke, die Betroffenen sollten sich zusammentun und gemeinsam vom Importeur Wandlung oder Minderung fordern und gegebenfalls auch versuchen, das auf dem Rechtsweg durchzusetzen. Das Verdeck sollte auch bei der Höchstgeschwindigkeit dicht schließen, es sei denn, der Importeur oder der Hersteller deklarieren eine Einschränkung. Wenn eine Gruppe von Cabriofahrern gemeinsam agiert, bzw. gemeinsam einen Rechtsanwalt beauftragt, so erniedrigt das sicherlich den Arbeitsaufwand, bzw. die Kosten jedes einzelnen.
Da es sich offenbar um einen Konstruktionsfehler handelt, könnte man vielleicht am Fahrzeug nachträglich eine Verbindung (z.B. Laschen/Ösen) zwischen Verdeck und Karosserie anbringen, die man von außen manuell verriegeln muss. Hier sind die Zubehörhersteller gefragt.
Gruß, Robert
Hallo,
Minderung des Kaufpreises halte ich für den sinnvollsten Weg.
Zusammen vorgehen ebenso.
Jetzt brauchen wir nur noch jemanden, der vorne weg läuft und das ganze in die Hand nimmt.
Ist vielleicht zufällig ein Rechtsanwalt betroffen, der das übernimmt oder sonst jemand aus ähnlichem Berufszweig???
Man könnte dann per PN Daten austauschen oder hat jemand ne bessere Idee?
PS Wandeln kommt für mich nicht in Frage, da ich meine Lady ja trotzdem toll finde.
Also: Gibt sich einer einen Ruck?
Gruß
Stefan
Gruß
Stefan
Stefan