08.11.2006, 12:53
Zitat:aber meiner Meinung nach 2 Jahre nach Entstehung des Anspruches. Also Anspruch entsteht in 2006 -- wäre die Geschichte mit dem 31.12.2008 verjährt. Korrigiert mich wenn ich falsch liege.
Ja, du liegst falsch. Die Verjährungsfrist beträgt bis auf bestimmte Ausnahmen (z.B. Grundstücksgeschäfte) 3 Jahre. Die Frist beginnt mit Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Beispiel: Geschäft wird am 02.01.07 getätigt. Die Verjährungsfrist beginnt am 01.01.08 0.00 Uhr und dauert bis 31.12.10 24.00 Uhr.
Man sollte also alle relevanten Unterlagen bis zu 4 Jahre aufheben. Zum Jahreswechsel 06/07 kannst du dann alle Unterlagen aus 03 vernichten.
Gruß, Midnight-Cruiser