26.10.2006, 11:08
Stimmt -Keine Nötigung - Keine Drohung.
Nur ein WOHLGEMEINTER HINWEIS daß es so kommen könnte.
Und das ist erlaubt.
Richter geben oft genug Hinweise, daß im Falle .. es auch so ausgehen könnte u.s.w.
Selbst schon erlebt.
Zu bemerken ist, daß solche richterlichen Hinweise oft auch gut gemeinde Ratschläge hinsichtlich einer Einigung sind und so gesehen werden sollten.
Dies sollte jetzt kein Hinweis darauf sein daß die 15,-- Euronen zu zahlen sind. Sicherlich ist es richtig bei einem nicht erwiesenen Tatbestand auf dem Grundsatz in dubio pro reo zu bestehen.
Gruß
Walther
Nur ein WOHLGEMEINTER HINWEIS daß es so kommen könnte.
Und das ist erlaubt.
Richter geben oft genug Hinweise, daß im Falle .. es auch so ausgehen könnte u.s.w.
Selbst schon erlebt.
Zu bemerken ist, daß solche richterlichen Hinweise oft auch gut gemeinde Ratschläge hinsichtlich einer Einigung sind und so gesehen werden sollten.
Dies sollte jetzt kein Hinweis darauf sein daß die 15,-- Euronen zu zahlen sind. Sicherlich ist es richtig bei einem nicht erwiesenen Tatbestand auf dem Grundsatz in dubio pro reo zu bestehen.
Gruß
Walther
V8 AUS FREUDE AM TANKEN