25.10.2006, 23:07
Kannst Du das Foto hier mal einstellen ?
Würde mich sehr interessieren was man daraus evtl. ablesen (absehen) kann.
Hast Du das Foto in 1:1 oder nur den mickerigen Ausdruck auf dem Anhörungsbogen?
Ansonsten gilt nach wie vor "in dubio pro reo". Darauf und nichts anderes kannst Du Dich berufen (lassen).
Die Beweisführung muß der Kläger übernehmen. Solltest Du allerdings für 15 € zu eilig gewesen sein,
und das weißt nur Du, wird die "Bezahlführung" auf Dich übertragen.
Für mich sind die "Androhung" der 1000,-€ nach wie vor eine Nötigung, die ich disziplinarisch
als dienstrechtlich verfolgungswürdig mir vorbehalten würde.
"Auf offener See und vor Gericht" gilt nicht, da Du in einer Corvette (kleines wendiges Kriegsschiff) unterwegs warst , ....
Würde mich sehr interessieren was man daraus evtl. ablesen (absehen) kann.
Hast Du das Foto in 1:1 oder nur den mickerigen Ausdruck auf dem Anhörungsbogen?
Ansonsten gilt nach wie vor "in dubio pro reo". Darauf und nichts anderes kannst Du Dich berufen (lassen).
Die Beweisführung muß der Kläger übernehmen. Solltest Du allerdings für 15 € zu eilig gewesen sein,
und das weißt nur Du, wird die "Bezahlführung" auf Dich übertragen.
Für mich sind die "Androhung" der 1000,-€ nach wie vor eine Nötigung, die ich disziplinarisch
als dienstrechtlich verfolgungswürdig mir vorbehalten würde.
"Auf offener See und vor Gericht" gilt nicht, da Du in einer Corvette (kleines wendiges Kriegsschiff) unterwegs warst , ....
, ....... vette Grüße, Gerd
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