25.10.2006, 20:05
@ waltermotorrad:
In diesem Fall: Letzteres!
Das Foto soll den Beweis darstellen.
Ergo must Du auf Deine Kosten dem widersprechen und das Beweismittel als nicht-Beweis-fähig benennen.
Das geht eigentlich nur mit Rechtsbeistand.
Wird der Fall gewonnen, holt sich meistens die Versicherung die Kosten vom Prozessgegner zurück.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
In diesem Fall: Letzteres!
Das Foto soll den Beweis darstellen.
Ergo must Du auf Deine Kosten dem widersprechen und das Beweismittel als nicht-Beweis-fähig benennen.
Das geht eigentlich nur mit Rechtsbeistand.
Wird der Fall gewonnen, holt sich meistens die Versicherung die Kosten vom Prozessgegner zurück.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI