24.10.2006, 17:16
Zitat:Original von maseratimerlin
... Herrn Prof. Löhle hinsichtlcih Meßverfahren, geschickter Einlassung etc.
Gruß vom Anwalt
Diese Nase gilt als Koryphäe unter den Verkehrsgutachtern.
Wenn der vor Gericht was vorlegt, folgt dem jeder Richter.
Einspruch zwecklos.
Ist mir so ergangen - das Gutachten war aber von vorne bis hinten Stuss.
@DIDI:
Ist zwar ärgerlich - aber einfach zahlen, abhaken, fertig.
Meiner Meinung nach sollte eine RSV erst ab TEUR1 eingreifen dürfen,
das würde den Gerichten viel Mist ersparen.
meint
Rüddy