24.10.2006, 11:33
Machen kann man immer etwas, dann aber angefangen von der Fahrereigenschaft und nicht erst an standartisierten Messverfahren.
Anwälte für Verkehrsrecht sind auch nicht die Richtigen, die machen Unfallsachen und keine Straf - und Bußgeldsachen.
Wenn Du wegen 15 € und, was wichtiger ist KEINE PUNKTE, ein Faß aufmachen willst - Fälle in denen ich Mandanten nach Hause schicke, obwohl ich davon lebe - dann nur mit RS und dann richtig, mit humanbiologischem Gutachten, Herrn Prof. Löhle hinsichtlcih Meßverfahren, geschickter Einlassung etc.
Nur deine RS wird es Dir nicht danken und dich rausschmeißen bevor die richtige Owi kommt, bei der es um deinen Führerschein geht.
Gruß vom Anwalt
Anwälte für Verkehrsrecht sind auch nicht die Richtigen, die machen Unfallsachen und keine Straf - und Bußgeldsachen.
Wenn Du wegen 15 € und, was wichtiger ist KEINE PUNKTE, ein Faß aufmachen willst - Fälle in denen ich Mandanten nach Hause schicke, obwohl ich davon lebe - dann nur mit RS und dann richtig, mit humanbiologischem Gutachten, Herrn Prof. Löhle hinsichtlcih Meßverfahren, geschickter Einlassung etc.
Nur deine RS wird es Dir nicht danken und dich rausschmeißen bevor die richtige Owi kommt, bei der es um deinen Führerschein geht.
Gruß vom Anwalt