11.10.2006, 16:16
Euch nützt das aber nur etwas, wenn Ihr im gleichen Zulassungsbezirk wie ich wohnt.
Rote Blinker hinten und Leuchteinheiten ohne E-Prüfnummer sind im Geltungsbereich der StVZO nicht zulässig. Abweichungen von der StVZO bedürften einer Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde (also unter dem Strich euer jeweiliges Landratsamt).
Rote Blinker hinten und Leuchteinheiten ohne E-Prüfnummer sind im Geltungsbereich der StVZO nicht zulässig. Abweichungen von der StVZO bedürften einer Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde (also unter dem Strich euer jeweiliges Landratsamt).