09.10.2006, 17:35
hi....
ganz einfach - willkür des zulassungsbeamten.
sollte das auto schon einmal in deutschland mit großen kennzeichen zugelassen worden sein wirst du wohl kaum an ein kurzes kennzeichen kommen. einzige möglichkeit ist die beantragung einer sondergröße für das kennzeichen bauartbedingt und zusätzlich den zuständigen beamten für die sondergenehmigungen mit ans auto nehmen, etwas auf die tränendrüse drücken und auch mal an den verstand appelieren.
wenn er drauf reagiert hast du glück. reagiert er nicht mußt du leider mit dem großen kennzeichen leben. für autos gibt es nur besondere größen, ansonsten sind es halt motorradkennzeichen, die gesondert genehmigt werden müssen.
gruss, marc
ganz einfach - willkür des zulassungsbeamten.
sollte das auto schon einmal in deutschland mit großen kennzeichen zugelassen worden sein wirst du wohl kaum an ein kurzes kennzeichen kommen. einzige möglichkeit ist die beantragung einer sondergröße für das kennzeichen bauartbedingt und zusätzlich den zuständigen beamten für die sondergenehmigungen mit ans auto nehmen, etwas auf die tränendrüse drücken und auch mal an den verstand appelieren.
wenn er drauf reagiert hast du glück. reagiert er nicht mußt du leider mit dem großen kennzeichen leben. für autos gibt es nur besondere größen, ansonsten sind es halt motorradkennzeichen, die gesondert genehmigt werden müssen.
gruss, marc
Der der aus Kölle am Rhein kommt....
Mein C4 Cabrio ist "For Sale"... !
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