09.10.2006, 16:14
Zitat:Analog dazu sollte es auch in der Kfz-Haftpflicht sein...Ist es nicht - bei Kraftfahrzeugen gilt GEFÄHRDUNGSHAFTUNG! Heißt: allein deren Vorhandensein rechtfertigt Haftung qua Gefährdung...
Insofern ist es schon richtig, was oben geschrieben wurde: KFZ-Haftpflicht leistet auch bei Diebstahl! Die haftet auch noch nach, selbst wenn das Auto rechtsgültig abgemeldet (oder verkauft) wurde (bei letzterem max. Zeitraum x (1 Jahr?) oder bis Folgeversicherung inkraft tritt, jenachdem was früher eintrifft)...
Geschädigtenschutz steht da eindeutig (und auch nachvollziehbar) im Vordergrund!