09.10.2006, 16:13
Hallo Knut,
das Straßenverkehrsgesetz und die damit verbundenen Zivilrechtlichen Regelungen kannst Du mit dem Rest unserer Gesetze nicht mehr im Ansatz vergleichen. Sobald Du beispielsweise in ein Auto steigst und Dir ein Radfahrer SCHULDHAFT ins Auto fährt, hast Du automatisch zivilrechtlich eine signifikante Teilschuld. So ist das leider.
Und dank der 2005/14/EG ist das leider richtig, was hier geschrieben wird, fürchte ich...Haftung der eigenen Versicherung auf für Schäden, die nach einem Diebstahl entstanden sind.
das Straßenverkehrsgesetz und die damit verbundenen Zivilrechtlichen Regelungen kannst Du mit dem Rest unserer Gesetze nicht mehr im Ansatz vergleichen. Sobald Du beispielsweise in ein Auto steigst und Dir ein Radfahrer SCHULDHAFT ins Auto fährt, hast Du automatisch zivilrechtlich eine signifikante Teilschuld. So ist das leider.
Und dank der 2005/14/EG ist das leider richtig, was hier geschrieben wird, fürchte ich...Haftung der eigenen Versicherung auf für Schäden, die nach einem Diebstahl entstanden sind.