30.09.2006, 14:36
@ AndyYpsilon:
Der Fahrzeughalter haftet mit der KFZ-Haftpflichtversicherung für alle Schäden, welche entstehen, bis der Straftäter gefasst wird.
Trotz Abmeldung!
Wird der Straftäter gestellt und kann für die Schäden aufkommen, holt sich die Versicherung von dem Straftäter das Geld zurück.
Ist meinem Schwiegervater passiert, mit einer Sattelzugmaschine in Bremen, am Osterdeich.
Der Dieb hatte mehrere Autos demoliert und wurde auch nicht gefasst.
Das Fahrzeug wurde ein halbes Jahr später in Dunkeldeutschland in einem Waldgebiet aufgefunden.
Trotz sofortiger Abmeldung der Zugmaschine, kam die KFZ-Haftpflichtversicherung für die Schäden auf.
Ich weiss aber nicht mehr, wie lange dieser Versicherungsschutz besteht.
Mir war so, als währen das bis zu 2 Jahre "Zwangsversicherung".
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
Der Fahrzeughalter haftet mit der KFZ-Haftpflichtversicherung für alle Schäden, welche entstehen, bis der Straftäter gefasst wird.
Trotz Abmeldung!
Wird der Straftäter gestellt und kann für die Schäden aufkommen, holt sich die Versicherung von dem Straftäter das Geld zurück.
Ist meinem Schwiegervater passiert, mit einer Sattelzugmaschine in Bremen, am Osterdeich.
Der Dieb hatte mehrere Autos demoliert und wurde auch nicht gefasst.
Das Fahrzeug wurde ein halbes Jahr später in Dunkeldeutschland in einem Waldgebiet aufgefunden.
Trotz sofortiger Abmeldung der Zugmaschine, kam die KFZ-Haftpflichtversicherung für die Schäden auf.
Ich weiss aber nicht mehr, wie lange dieser Versicherungsschutz besteht.
Mir war so, als währen das bis zu 2 Jahre "Zwangsversicherung".
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI