30.09.2006, 13:01
Hallo,
ich habe eine Frage an die Versicherungsexperten.
Meinem Freund wurde sein alter VW Passat 35i vorgestern abend vor der Haustüre gestohlen. An sich schon unglaublich wer so ein Auto klaut.. Auto war natürlich nur Haftpflicht versichert. War eh nur noch 500 euro wert.
Jetzt aber meine Frage. Fahrzeugdiebstahl ist gemeldet und das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abgemeldet. Wer haftet bei Unfällen die in nächster Zeit mit dem gestohlenen Fahrzeug passieren? Polizei und Versicherung haben meinem Freund mitgeteilt dass er mit seinem Schadensfreiheitsrabatt steigt wenn ein Unfall passiert.
Ist das echt korrekt? Da ist man dann ja gleich doppelt bestraft obwohl das Fahrzeug abgemeldet wurde. Und wie lange gilt das noch? Kann ja nicht sein dass man dann nach 2 Jahren immer noch bezahlen muss.
Hat irgendwer Erfahrungen?
M.f.G.
Andy
ich habe eine Frage an die Versicherungsexperten.
Meinem Freund wurde sein alter VW Passat 35i vorgestern abend vor der Haustüre gestohlen. An sich schon unglaublich wer so ein Auto klaut.. Auto war natürlich nur Haftpflicht versichert. War eh nur noch 500 euro wert.
Jetzt aber meine Frage. Fahrzeugdiebstahl ist gemeldet und das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abgemeldet. Wer haftet bei Unfällen die in nächster Zeit mit dem gestohlenen Fahrzeug passieren? Polizei und Versicherung haben meinem Freund mitgeteilt dass er mit seinem Schadensfreiheitsrabatt steigt wenn ein Unfall passiert.
Ist das echt korrekt? Da ist man dann ja gleich doppelt bestraft obwohl das Fahrzeug abgemeldet wurde. Und wie lange gilt das noch? Kann ja nicht sein dass man dann nach 2 Jahren immer noch bezahlen muss.
Hat irgendwer Erfahrungen?
M.f.G.
Andy