26.09.2006, 23:23
Hi Thuroc,
hier ist die Rechtsgrundlage:
§ 28 StVZO in Verbindung mit der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO (ab 01.03.2007 neue Rechtsgrundlage: § 2 Nr. 22 i.V. mit § 17 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV))
Da die StVZO Bundesrecht ist, müßte auch die FZV Bundesrecht sein. Dann gilt es auch in RLP. Sicherheitshalber würde ich mit den Infos mal bei Deinem Strassenverkehrsamt anfragen.
Gruß, Ingo
P.S.: ab dem 01.03.2007 rote Nummer nur noch für Autos ab 30 Jahren. Wenn Du dir also eine C 3 ab Bj. 76 kaufen und auf rote Nummer zulassen willst, dann bis zu diesem Datum!!!!
hier ist die Rechtsgrundlage:
§ 28 StVZO in Verbindung mit der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO (ab 01.03.2007 neue Rechtsgrundlage: § 2 Nr. 22 i.V. mit § 17 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV))
Da die StVZO Bundesrecht ist, müßte auch die FZV Bundesrecht sein. Dann gilt es auch in RLP. Sicherheitshalber würde ich mit den Infos mal bei Deinem Strassenverkehrsamt anfragen.
Gruß, Ingo
P.S.: ab dem 01.03.2007 rote Nummer nur noch für Autos ab 30 Jahren. Wenn Du dir also eine C 3 ab Bj. 76 kaufen und auf rote Nummer zulassen willst, dann bis zu diesem Datum!!!!
Jesus fährt Auto - Gott fährt Stingray