19.11.2002, 05:23
Zitat:Doch die Lampe leuchtet immer noch, ich weiß, ich habe ja Garantie, aber das Autohaus ist über 50 Km entfern.
Solltest Du die Vette in diesem Jahr bei einem Händler gekauft haben, hast Du nicht nur Garantie sondern auch Gewährleistung. Wie bereits in anderen Diskussionen näher ausgeführt, stehen Dir damit als Kunde weitgehende Rechte zu. Insbesonder in den ersten 6 Monaten gilt eine Beweislastumkehr zu Gunsten des Käufers. Wesentlicher Bestandteil der neuen gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung (seit 1.1.2002) ist, dass der Kunde auch Anrecht auf Ersatz der ihm entstandenen Aufwendungen hat. Insbesondere die Kosten zur Überbringung der Mangelhaften Ware (oder Vette ) sind hier geregelt. Damit sollten die 50km zu verschmerzen sein, denn die entstandenen Kosten müssen Dir ersetzt werden.