15.08.2006, 18:25
Hallo,
ich komme gerade aus A zurück mit der C5.Dort ist die Nebellampe als Tagfahrlicht erlaubt wie mir mehrere Polizisten in Polizeikontrollen bestätigt haben.
In Italien ist die Nebellampe zwar nicht erlaubt aber das interessiert keinen an der C5.DieCarabinieri interessiert nur der V8 und nicht das Tagfahrlicht.
In D wird wohl die gleiche Lösung kommen wie in A - Nebellicht als Tagfahrlicht erlaubt also kein Grund etwas zu überstürzen.
Mit erleuchteten Grüßen
Helmut
ich komme gerade aus A zurück mit der C5.Dort ist die Nebellampe als Tagfahrlicht erlaubt wie mir mehrere Polizisten in Polizeikontrollen bestätigt haben.
In Italien ist die Nebellampe zwar nicht erlaubt aber das interessiert keinen an der C5.DieCarabinieri interessiert nur der V8 und nicht das Tagfahrlicht.
In D wird wohl die gleiche Lösung kommen wie in A - Nebellicht als Tagfahrlicht erlaubt also kein Grund etwas zu überstürzen.
Mit erleuchteten Grüßen
Helmut
Mit corvettefreundlichen Grüßen
HK-Vette ( Helmut )
HK-Vette ( Helmut )