10.08.2006, 12:21
Zitat:Original von BigEagle
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Was mich aber nun interessiert - die TÜV-Zulassung
Denn der liebe Vater-Staat möchte ja für jeden Treibstoff, der für die Fortbewegung eines Fahrzeug im öffentlichen Verkehr benutzt wird, Steuern kassieren. Bei Spiritus bekommt er ja keine, daher ist, meines Wissen, die Nutzung von Alkohol als Benzinersatz verboten.
Folglich dürfte der TÜV keine Zulassung erteilen, da er damit die Stuerhinterziehung ermöglicht.
Gespannter Gruß
Dirk
Alkoholsteuer
Die Alkoholsteuer teilt sich in drei Klassen auf: die Bier-, Branntwein-, und Schaumweinsteuer. Am teuersten sind Spirituosen, die in Deutschland einer Monopolverwaltung unterliegen. 1.303 Euro zieht der Fiskus pro 100 Litern verkauftem Schnaps ein. Bei Schaumweinen sind es zwischen 136 und 51 Euro. Am günstigsten ist Bier: durchschnittlich starkes Bier wird mit 9,44 Euro pro Hektoliter (100 Litern) besteuert. Kleinere Brauerein, die weniger als 5.000 Hektoliter herstellen, zahlen nur die Hälfte. Die Biersteuer ist die einzige unter den Alkoholabgaben, die den Ländern zusteht. Auf Wein wird in Deutschland keine Steuer erhoben.
Aber Dirk, wie Du siehst ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung doch gar nicht gegeben....
kann man eigentlich auch mit Bier fahren??? Das wäre ja am günstigsten...
....bin weiterhin auch gespannt
Sonnige Grüsse
Andrea