27.07.2006, 15:47
Hallo Alex,
erst einmal willkommen hier im Forum. Vielleicht hilft Dir das ja weiter...
Eine wesentlich verbesserte Zweitwagenregelung gibt es nach Tarifbedingungen noch bei folgenden Versicherern:
Condor/Optima
wie Erstfahrzeug, maximal aber SF8 (50%)
Erstfahrzeug muss zum nächstmöglichen Termin auch dort versichert werden.
Beide Fahrzeuge dürfen nur vom VN und Partner gefahren werden.
BaslerSecuritas
Staffelregelung, maximal aber SF11 (40%)
Erstfahrzeug muss zum nächstmöglichen Termin auch dort versichert werden.
Zweitwagen darf nur vom VN und Partner gefahren werden.
Janitos (Gothaer Tochter), Direktversicherer
wie Erstfahrzeug, maximal aber SF10 (40%)
Erstfahrzeug muss zum nächstmöglichen Termin auch dort versichert werden.
Zweitwagen darf nur vom VN und sonstigen gefahren werden.
Mecklenburgische
Staffelregelung, maximal aber SF9 (45%)
Erstfahrzeug muss zum nächstmöglichen Termin auch dort versichert werden.
Zweitwagen darf nur vom VN und Partner gefahren werden.
Direct Line, Direktversicherer
wie Erstfahrzeug
Erstfahrzeug muss nicht dort versichert werden
Zweitwagen darf nur vom VN und Partner gefahren werden.
Kaskoversicherung für ältere Fahrzeuge u.U. nicht möglich.
Alles natürlich ohne Gewähr Viel Erfolg beim Verhandeln...
Viele Grüße
Frank
erst einmal willkommen hier im Forum. Vielleicht hilft Dir das ja weiter...
Eine wesentlich verbesserte Zweitwagenregelung gibt es nach Tarifbedingungen noch bei folgenden Versicherern:
Condor/Optima
wie Erstfahrzeug, maximal aber SF8 (50%)
Erstfahrzeug muss zum nächstmöglichen Termin auch dort versichert werden.
Beide Fahrzeuge dürfen nur vom VN und Partner gefahren werden.
BaslerSecuritas
Staffelregelung, maximal aber SF11 (40%)
Erstfahrzeug muss zum nächstmöglichen Termin auch dort versichert werden.
Zweitwagen darf nur vom VN und Partner gefahren werden.
Janitos (Gothaer Tochter), Direktversicherer
wie Erstfahrzeug, maximal aber SF10 (40%)
Erstfahrzeug muss zum nächstmöglichen Termin auch dort versichert werden.
Zweitwagen darf nur vom VN und sonstigen gefahren werden.
Mecklenburgische
Staffelregelung, maximal aber SF9 (45%)
Erstfahrzeug muss zum nächstmöglichen Termin auch dort versichert werden.
Zweitwagen darf nur vom VN und Partner gefahren werden.
Direct Line, Direktversicherer
wie Erstfahrzeug
Erstfahrzeug muss nicht dort versichert werden
Zweitwagen darf nur vom VN und Partner gefahren werden.
Kaskoversicherung für ältere Fahrzeuge u.U. nicht möglich.
Alles natürlich ohne Gewähr Viel Erfolg beim Verhandeln...
Viele Grüße
Frank