18.07.2006, 01:02
Wenn Verdacht auf Erlöschen der BE vorliegt, wird das Fahrzeug vor Ort beschlagnahmt und einem Sachverständigen vorgeführt, der das KFZ dann gegebenenfalls stilllegt. In allen anderen Fällen gibt es Mängelkärtchen.
Nachzulesen ist dies übrigens im §19 Abs 2 StVZO.
Die OWis sind dann im §69a StVZO geregelt. Viel Spaß bei der Lektüre.
Nachzulesen ist dies übrigens im §19 Abs 2 StVZO.
Die OWis sind dann im §69a StVZO geregelt. Viel Spaß bei der Lektüre.