16.06.2006, 17:38
Zitat:(ausser das FZ hat noch ein CH-Kennzeichen drauf, mit welchem Du überstellen kannst.)
ACHTUNG AUFPASSEN,
Wenn Du als Deutscher in DEUTSCHLAND ein Fahrzeug mit einem ausländischen Kennzeichen fährst, dann machst Du Dich der Steuerhinterziehung schuldig (gilt nicht bei Leihwagen einer entsprechenden Autovermietung).
Ist mir selbst passiert als ich in Deutschland ein Fahrzeug mit italienischem Kennzeichen fuhr.
Obwohl das Fahrzeug meinem Vater gehörte der damals einen Wohnsitz u.a. in Italien hatte.
Er hatte sogar einen italienischen Pass und einen italienischen Führerschein.
ABER ICH NICHT
Also Tatbestand = Steuerhinteziehung. - Wurde dann aber nach etlichem hin und her eingestellt
V8 AUS FREUDE AM TANKEN