19.05.2006, 12:15
Ist ne interessante Frage. Das 07er ist ja für mehrere Fahrzeuge gedacht - wohl auch in der Erkenntnis, dass man von den mehreren immer nur eines bewegen kann. Und hier sind nun 2 Fahrzeuge unterwegs, das eine mit dem Kennzeichen als Zugwagen, das andere ohne Kennzeichen auf dem Hänger. Die verschärfte Version wäre, wenn auch der Hänger historisch ist und auf dem Kennzeichen läuft - oder gilt die Regelung für Hänger nicht ? - oder wenn auf dem Hänger z.B. noch Platz ist und noch ein historisches Motorrädle mitgeführt wird. Sollte dann wirklich was passieren, wird das dem Versicherungsmenschen wohl einige schlaflose Nächte bereiten :-))
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Gruß, Midnight-Cruiser