26.04.2006, 17:44
@ JR
Stimmt, ich sollte schon darauf achten, was ich schreibe
Ich habe im Hinterkopf das Einzugsermächtigungsverfahren gehabt, wobei hier innerhalb von 42 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückgebucht werden kann.
Bei einer Überweisung gelingt dies nur, falls der Betrag noch nicht auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben worden ist.
Mit nun wieder-was-dazu-gelerntem Gruß
Ralf
Stimmt, ich sollte schon darauf achten, was ich schreibe
Ich habe im Hinterkopf das Einzugsermächtigungsverfahren gehabt, wobei hier innerhalb von 42 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückgebucht werden kann.
Bei einer Überweisung gelingt dies nur, falls der Betrag noch nicht auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben worden ist.
Mit nun wieder-was-dazu-gelerntem Gruß
Ralf