09.04.2006, 02:52
Zitat:Reifen ohne E Kennzeichnung dürfen in Europa nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden, wer sich diesen Blödsinn ausgedacht hat, weis ich leider auch nicht, ist aber nun mal so.
Reifen aus USA (Goodyear F1-GS-D3) haben keine E Kennzeichnung
Bei einem Unfall, egal wer Schuld hat, und es kommt raus, das der Reifen keine E Kennzeichnung hat oder eben nur W (bis 270) und hätte Y (bis 300) fahren müssen bekommt derjenige Schuld der den nicht Zugelassenen Reifen drauf hatte. (Aussage TÜV / Polizei)
Ich habe ja selber den Goodyear F1 in Reserve liegen, das Risiko ist aber eben sehr hoch.
Und für die ZR-1 gibt es keinen 315er Reifen mit E Kennzeichnung und Y (bis 300)
Entweder einen 315er ohne E Kennzeichen und Y oder
einen 315er mit E Kennzeichnung und W
Beides ist eigentlich nicht erlaubt.
Deshalb habe ich jetzt auch vor vorn und hinten 275/40 ZR 17 auf der ZR-1 eintragen zu lassen. Die Größe gibt mit E Kennzeichnung und Y von Hankook mit Freigabe für die ZR-1
Eigentlich die einzig legale Möglichkeit weiter mit der ZR-1 zu fahren wenn meine Goodyear GSC mal abgelaufen sind.
..die Diskussion hatten wir hier schon mal (https://www.corvetteforum.de/thread.php?threadid=9518).
Meines Erachtens ist Deine Aussage für die ZR-1 nicht zutreffend, da die ZR-1 nicht im Geltungsbereich der Verordnung gebaut wurde (siehe § 36 i.V.m. § 22a (3) Punkt 2).
Insofern wäre für die Bereifung für die ZR-1 auch keine E-Kennzeichnung nötig.
Viele Grüsse
Hermann