11.10.2002, 18:50
Zitat:Mit Formulierungen "heute habe ich gelesen, dass.." oder "ein guter Bekannter sagte, dass", "ich habe gehört, dass" sollte man zumindest juristisch fein raus sein und kann dennoch deutlich sagen, was Sache ist!
So einfach ist das nicht:
§ 186 StGB:
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 187 StGB:
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Sehr schnell ist mit Ausführungen wie den vorstehenden in diesem Thread die Grenze zum strafbaren Verhalten überschritten! Und dann hat als allererstes Eckaat als Forumsbetreiber seinen Kopf hinzuhalten!!!!!
Bevor wir hier als Admins "zensierend" eingreifen müssen, appelliere ich an die vorangegangenen Autoren dieses Threads, ihre Beiträge nochmals durchzulesen und ggf. "entschärfend" zu editieren.
Herzliche, aber warnende Grüße
Tripower