16.02.2002, 22:08
Hallo Enzo, Hallo Leute,
Bei Fahrwerksänderungen muß eine Begutachung bzw. Anbauabnahme durchgeführt werden!
Es sei denn es liegt eine Teile-ABE vor,die, diese Fahrzeugänderung ohne weitere Abnahme legitimiert.
Nur bei einem Vette-Tieferlegungssatz wirst Du kaum eine Teile ABE vorfinden !
(hat nichts mit der Fahrzeug-ABE zu tun)
Also wenn Du auf "Nummer sicher" gehen möchtest (Unfall, Versicherungsschutz usw.) besorgst Du Dir einen Tieferlegungssatz mit Teilegutachten.
Den kann man Dir mit einer einfachen Anbauabnahme nach §19,3 die Tieferlegung eintragen.
Mit Teilegutachten, auch beim freundlichen DEKRA-Prüfer !
Falls keine oder nur wenig Dokumente vorliegen, ist nur ein Begutachtung gemäß § 19,2 oder § 21 beim TÜV möglich.
Die Kosten sind zwar höher aber auch zu bezahlen !
Vorausgesetzt natürlich, Du findest einen kompetenten Prüfer der sich da "ran traut" !
Eigenbauten im Fahrwerksbereich sind natürlich alles andere als ratsam oder eintragungsfähig !
Tiefergelegte Grüße, Jürgen
Bei Fahrwerksänderungen muß eine Begutachung bzw. Anbauabnahme durchgeführt werden!
Es sei denn es liegt eine Teile-ABE vor,die, diese Fahrzeugänderung ohne weitere Abnahme legitimiert.
Nur bei einem Vette-Tieferlegungssatz wirst Du kaum eine Teile ABE vorfinden !
(hat nichts mit der Fahrzeug-ABE zu tun)
Also wenn Du auf "Nummer sicher" gehen möchtest (Unfall, Versicherungsschutz usw.) besorgst Du Dir einen Tieferlegungssatz mit Teilegutachten.
Den kann man Dir mit einer einfachen Anbauabnahme nach §19,3 die Tieferlegung eintragen.
Mit Teilegutachten, auch beim freundlichen DEKRA-Prüfer !
Falls keine oder nur wenig Dokumente vorliegen, ist nur ein Begutachtung gemäß § 19,2 oder § 21 beim TÜV möglich.
Die Kosten sind zwar höher aber auch zu bezahlen !
Vorausgesetzt natürlich, Du findest einen kompetenten Prüfer der sich da "ran traut" !
Eigenbauten im Fahrwerksbereich sind natürlich alles andere als ratsam oder eintragungsfähig !
Tiefergelegte Grüße, Jürgen
Grüße,Jürgen