24.03.2006, 19:59
@ Burnaby75:
Genau so wurde es mir Mitgeteilt, als ich wegen einer 1971er beim Amt nachfragte.
Das Fahrzeug befand sich bis jetzt nur im Museum und ist ein Einzelstück.
Wenn es noch nie zum Strassenverkehr zugelassen wurde, kann ich es nur mit roter Nummer anmelden.
H-Kennzeichen erst, wenn "Mindestens" 30 Jahre verstrichen sind, nach der ersten Zulassung.
@ Ftj:
Du hast bestimmt recht.
In Bremen heisst es "Mindestens 30 Jahre" = 30 Jahre und ein Tag.
Grüsse an Euch vom OSC-Canibalisten STRUPPI
Genau so wurde es mir Mitgeteilt, als ich wegen einer 1971er beim Amt nachfragte.
Das Fahrzeug befand sich bis jetzt nur im Museum und ist ein Einzelstück.
Wenn es noch nie zum Strassenverkehr zugelassen wurde, kann ich es nur mit roter Nummer anmelden.
H-Kennzeichen erst, wenn "Mindestens" 30 Jahre verstrichen sind, nach der ersten Zulassung.
@ Ftj:
Du hast bestimmt recht.
In Bremen heisst es "Mindestens 30 Jahre" = 30 Jahre und ein Tag.
Grüsse an Euch vom OSC-Canibalisten STRUPPI