01.03.2006, 13:15
Zitat:Original von esquire
Irgendwie verstehe ich das ganze Herumgeeiere nicht ganz.
In jedem normalen Kaufvertrag sollte einvernehmlich ein Liefertermin festgesetzt worden sein.
In jedem normalen Kaufvertrag steht der Satz:
"Wenn die Lieferfrist ( Termin) überschritten wird, kann der Käufer unter der Setzung einer Nachfrist von 4 Wochen durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Die Lieferfirma hat diesfalls alle empfangenen Leiistungen zuzüglich Zinsen in Höhe von xxxx% über dem Diskontsatz der xxxx Nationalbank an den Käufer rückzuerstatten."
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Selbst wenn dies in jedem "normalen" Kaufvertrag drin steht,
zählt letztlich nur die Auftragsbestätigung, welche man von seriösen
Händlern (Bzw. vom Werk) erhält.
meint
Rüddy