24.02.2006, 20:06
@ SvenKadettC:
OK, Danke für die "Spiegelhöhe", ist für mich "Lichtquellen-Reflektorhöhe" oder auch Scheinwerfer-Reflektorhöhe.
Es gibt ja auch inzwischen eine menge Scheinwerfer ohne Reflektoren.
Daher wird nach StVZO der Mittelpunkt, sowie das untere Ende, einer Lichtquelle als Bemessungspunkt aufgeführt.
Von diesem Bemessungspunkt aus, wird die maximale Steuhung und der Lichtkegel vorgeschrieben.
Im Moment ist ein neues Konzept der Fahrbahnbeleuchtung in Arbeit.
Es soll von "Streuhung" auf horizontalen-Elipsen-Kegel umgestellt werden, um Blendungen des Gegenverkehrs zu vermeiden.
Zum Huckel:
Am Anfang von verkehrsberuhigten Zonen werden oftmals "Bodenschwellen" verbaut.
Die haben sogar einen Namen, welchen ich immer wieder vergesse.
Diese meinte ich, da eine ganze Fraktion von tiefergelegten Fahrzeugen, sich die Spoiler und Abgasanlagen daran beschädigten.
Das ging vor Gericht, wegen fahrlässiger Sachzerstörung.
Das Urteil haute die meisten um.
bis 10 cm höhe darf der Auf-/Abfahrwinkel 45° betragen, ist dieser Huckel höher, muss der Auf-Abfahrwinkel entsprechend kleiner sein.
Das Gericht legte 8cm lichte höhe als Bodenfreiheit bei Kraftfahrzeugen zugrunde.
Dieses hatte auch folgen für Bremen.
Wo?
Hans-Huckebein-Weg und Witwe-Bolte-Weg in Bremen.
Die Stadt Bremen musste den Auf-/Abfahrwinkel, durch Verlängerung der Auf- und Abfahrstrecke, verkleinern.
Jetzt hat nur noch die 5cm-Bodenfreiheit-Fraktion schwierigkeiten und fährt diese
Schwellen im 45° Winkel, schräg an.
Das war es schon.
Grüsse an Dich vom OSC-Canibalisten STRUPPI
OK, Danke für die "Spiegelhöhe", ist für mich "Lichtquellen-Reflektorhöhe" oder auch Scheinwerfer-Reflektorhöhe.
Es gibt ja auch inzwischen eine menge Scheinwerfer ohne Reflektoren.
Daher wird nach StVZO der Mittelpunkt, sowie das untere Ende, einer Lichtquelle als Bemessungspunkt aufgeführt.
Von diesem Bemessungspunkt aus, wird die maximale Steuhung und der Lichtkegel vorgeschrieben.
Im Moment ist ein neues Konzept der Fahrbahnbeleuchtung in Arbeit.
Es soll von "Streuhung" auf horizontalen-Elipsen-Kegel umgestellt werden, um Blendungen des Gegenverkehrs zu vermeiden.
Zum Huckel:
Am Anfang von verkehrsberuhigten Zonen werden oftmals "Bodenschwellen" verbaut.
Die haben sogar einen Namen, welchen ich immer wieder vergesse.
Diese meinte ich, da eine ganze Fraktion von tiefergelegten Fahrzeugen, sich die Spoiler und Abgasanlagen daran beschädigten.
Das ging vor Gericht, wegen fahrlässiger Sachzerstörung.
Das Urteil haute die meisten um.
bis 10 cm höhe darf der Auf-/Abfahrwinkel 45° betragen, ist dieser Huckel höher, muss der Auf-Abfahrwinkel entsprechend kleiner sein.
Das Gericht legte 8cm lichte höhe als Bodenfreiheit bei Kraftfahrzeugen zugrunde.
Dieses hatte auch folgen für Bremen.
Wo?
Hans-Huckebein-Weg und Witwe-Bolte-Weg in Bremen.
Die Stadt Bremen musste den Auf-/Abfahrwinkel, durch Verlängerung der Auf- und Abfahrstrecke, verkleinern.
Jetzt hat nur noch die 5cm-Bodenfreiheit-Fraktion schwierigkeiten und fährt diese
Schwellen im 45° Winkel, schräg an.
Das war es schon.
Grüsse an Dich vom OSC-Canibalisten STRUPPI