24.02.2006, 19:04
@ SvenKadettC:
Ich verstehe nicht "Spiegelfläche"
Wenn Du Deinen Wagen "Original" kaufst, ihn mit Zusatzbeleuchtung nach StVZO nachrüsten lässt und später entsprechend TÜV/StVZO Tiefer legst, sind die Leuchten ebenfalls tiefer.
Dieses ist legal.
Bei einem bereits tiefergelegtem Fahrzeug wird es schwieriger.
Die "Richthöhe" bei KFZ wird mit "nicht unter 8 cm lichte Höhe" angegeben.
Die "Beruhigungszonen" sind von der alten Norm her mit 10cm "Huckelhöhe" verarbeitet.
Ist der "Huckel" höher, muss die Auf- und Abfahr-Schräge entsprechend angepasst werden.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
Ich verstehe nicht "Spiegelfläche"
Wenn Du Deinen Wagen "Original" kaufst, ihn mit Zusatzbeleuchtung nach StVZO nachrüsten lässt und später entsprechend TÜV/StVZO Tiefer legst, sind die Leuchten ebenfalls tiefer.
Dieses ist legal.
Bei einem bereits tiefergelegtem Fahrzeug wird es schwieriger.
Die "Richthöhe" bei KFZ wird mit "nicht unter 8 cm lichte Höhe" angegeben.
Die "Beruhigungszonen" sind von der alten Norm her mit 10cm "Huckelhöhe" verarbeitet.
Ist der "Huckel" höher, muss die Auf- und Abfahr-Schräge entsprechend angepasst werden.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI