23.02.2006, 21:42
Hi,
stimmt, mit LED sollte man eine Menge bewerkstelligen können.
Als Rechtsbeugung würde ich es gar nicht empfinden, wenn das Ergebniss dem entspricht, was der TÜV sich wünscht.
Also unser TÜV freut sich auch über gute Ideen wenn sie Fachgerecht ausgeführt sind und belohnt es mit einer Eintragung.
stimmt, mit LED sollte man eine Menge bewerkstelligen können.
Als Rechtsbeugung würde ich es gar nicht empfinden, wenn das Ergebniss dem entspricht, was der TÜV sich wünscht.
Also unser TÜV freut sich auch über gute Ideen wenn sie Fachgerecht ausgeführt sind und belohnt es mit einer Eintragung.