14.02.2006, 21:10
Hi Struppi,
von wegen nichts verkehrt gemacht. Teurer geht es nicht!
Das hier schreibt z.B. die DA Direkt zum Thema Rabattübertragung auf ihrer web-Seite - ist bei der Allianz genauso (dort sind übrigens meine sämtlichen Fahrzeuge versichert)
Rabattübertragung: Wie funktioniert eine Rabattübertragung?
Bei einer Rabattübertragung wird die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) von einer Person auf eine andere übertragen.
Dies ist möglich zwischen:
- Ehe- bzw. Lebenspartnern, die in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben
- Eltern und Kindern
- in häuslicher Gemeinschaft lebenden Großeltern und Enkeln
Schadenfreiheitsklassen können Sie übertragen, wenn der Versicherungsvertrag, aus dem dieser Rabatt übernommen wird, nicht länger als zwölf Monate aufgehoben bzw. der bisherige Versicherungsnehmer verstorben ist.
Grundsätzlich gilt: Wenn eine Schadenfreiheitsklasse übertragen wird, können höchstens so viele schadenfreie Jahre übernommen werden, wie man seit dem Erwerb des Führerscheins selbst hätte erlangen können. Es werden zudem die Schäden berücksichtigt, die in dieser Zeit im Vertrag der abgebenden Person angefallen sind.
Der Rabatt kann nur vollständig übertragen werden und steht danach der rabattabgebenden Person nicht mehr zur Verfügung.
mit rabattiertem Gruß
JR
von wegen nichts verkehrt gemacht. Teurer geht es nicht!
Das hier schreibt z.B. die DA Direkt zum Thema Rabattübertragung auf ihrer web-Seite - ist bei der Allianz genauso (dort sind übrigens meine sämtlichen Fahrzeuge versichert)
Rabattübertragung: Wie funktioniert eine Rabattübertragung?
Bei einer Rabattübertragung wird die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) von einer Person auf eine andere übertragen.
Dies ist möglich zwischen:
- Ehe- bzw. Lebenspartnern, die in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben
- Eltern und Kindern
- in häuslicher Gemeinschaft lebenden Großeltern und Enkeln
Schadenfreiheitsklassen können Sie übertragen, wenn der Versicherungsvertrag, aus dem dieser Rabatt übernommen wird, nicht länger als zwölf Monate aufgehoben bzw. der bisherige Versicherungsnehmer verstorben ist.
Grundsätzlich gilt: Wenn eine Schadenfreiheitsklasse übertragen wird, können höchstens so viele schadenfreie Jahre übernommen werden, wie man seit dem Erwerb des Führerscheins selbst hätte erlangen können. Es werden zudem die Schäden berücksichtigt, die in dieser Zeit im Vertrag der abgebenden Person angefallen sind.
Der Rabatt kann nur vollständig übertragen werden und steht danach der rabattabgebenden Person nicht mehr zur Verfügung.
mit rabattiertem Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!